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Bürgersprechstunde mit Josef Flosbach, Bestattungshaus Schweitzer


Bestattungskultur und Vorsorge

bsp resumeDas Bestattungshaus Schweitzer existiert seit 1959. Die Familie Flosbach führt das Unternehmen nun seit 30 Jahren weiter. Während dieser Zeit gab es in dieser Branche und im Bestattungswesen viele Veränderungen.

Viele Menschen trennen sich von ihrer Grabstätte, weil sie den Kindern nicht zumuten wollen, diese zu pflegen. Deswegen ging man zu verschiedenen anderen Bestattungsformen über, wie z. B. Friedwald, Baumbestattung, Fluss- und Seebestattung. Die Krankenkassen zahlen schon lange Zeit kein Sterbegeld mehr.

Deshalb ist jeder auf sich selbst gestellt und es kommen schnell einige tausend Euro zusammen. Für ein Doppelgrab zahlt man an die Stadt Köln schon ca. € 4.000. Nach Ablauf von 25 Jahren muss man entscheiden, ob man das Grab zurückgibt oder neu pachtet. Dieselben Bedingen gelten auch für den Bestattungsgarten. Vorab zu überlegen ist auch, ob man Feuer- oder Erdbestattung wünscht. Die Baumbestattung ist zurzeit die günstigste und kostet ca. € 2.000. Die anonyme Bestattung ("auf der grünen Wiese") kostet ca. € 4.000. Trauerfeiern kommen kostenmäßig noch hinzu. In Deutschland herrscht derzeit noch die Bestattungspflicht. See- oder Bachbestattung sind in den Niederlanden oder der Schweiz möglich. Auch das kann der Bestatter organisieren und die Urne einer Reederei übergeben.

Wichtig sind auch die Dokumente zum Familienstand wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde. Ohne gültige Papiere gibt es keine Sterbeurkunde, die wiederum wichtig ist, um Erb- und Bankangelegenheiten zu regeln und Rentenansprüche geltend zu machen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind empfehlenswert und können auch bei einem Notar kostenpflichtig verfertigt werden.

Mit einer Bestattungsvorsorge bespricht man mit einem Bestatter seines Vertrauens bereits vorab die Ausgestaltung der Beerdigung und die Trauerfeier. Die ausgerechnete Summe wird auf einem Treuhandkonto bis zum Tod des Vorsorgenden verwahrt. Es muss eine Person genannt werden, mit der nach dem Tod abgerechnet werden kann. Der Bestatter stellt einen Bestattungsausweis aus, der vom Vorsorgenden immer mitgeführt werden sollte für den Fall, dass man unterwegs ist. Bestatter erledigen alle Formalitäten und kündigen z. B. auch Versicherungen und sonstige Verträge.

Die Bürgersprechstunde war mit 24 Interessenten gut besucht

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